Wissenswertes

Verfahren bei Corona-Symptomen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wir möchten Ihnen im Folgenden einen Überblick über das Verfahren an der Overbergschule Rhede im Zusammenhang mit Corona-Symptomen und Corona-Infektionen sowie Hinweise zur Durchführung des Distanzunterrichts geben.

  1. Eine Schülerin/Ein Schüler weist zuhause COVID-19-Symptome auf Mit möglichen COVID-19-Symptomen darf die Schule nicht betreten werden. Bitte beachten Sie hierzu das folgende Schaubild des Schulministeriums: Erkrankung Kind Schaubild (1).pdf Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind zur Schule schicken dürfen. Das Schaubild kann Ihnen bei der Entscheidung helfen. Bitte wenden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes umgehend an die Schule, um Ihr Kind krank zu melden. Wenn Sie dafür den Anrufbeantworter nutzen, können Sie um einen Rückruf bitten, um dann das weitere Vorgehen in einem Telefonat abzustimmen. Wir werden Sie dann auch über aktuell geltende Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und Personen in der Schule sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
  2. Corona-Kontaktperson Es ist möglich, dass die Schülerin/der Schüler oder ein Familienmitglied der Schülerin/des Schülers Kontaktperson zu einer später Corona-positiv getesteten Person war. Möglicherweise steht ein entsprechendes Testergebnis noch aus. Das Gesundheitsamt hat sich noch nicht bei Ihnen gemeldet. In diesem Fall entscheiden Sie zuhause, ob Ihr Kind in freiwilliger Quarantäne zuhause bleibt oder zur Schule geht. Das Risikoermessen liegt auf Seiten der Eltern und nicht auf Seiten der Schule. Bitte informieren Sie die Schule, wenn Ihr Kind aufgrund einer freiwilligen Quarantäne zuhause bleibt und nicht zur Schule kommt.

  3. Corona-Infektion bei Angehörigen einer Schülerin/eines Schülers Liegt in Ihrer Familie eine bestätigte Corona-Infektion vor, teilt Ihnen das Gesundheitsamt mit, wie Sie sich verhalten sollen. Wird für die ganze Familie eine Quarantäne angeordnet, sind für die Schülerin/den Schüler der Schulbesuch und damit die Teilnahme am Präsenzunterricht für die Dauer der Quarantäne ausgeschlossen. Bitte informieren Sie die Schule umgehend telefonisch unter 02872-910140 oder per Mail an schulleitung@overbergschulerhede.de. Die Klassenlehrerin/-Lehrer wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu besprechen, wie der Distanzunterricht durchgeführt werden kann. Wenn die Quarantäne beendet ist und das Kind wieder zur Schule gehen darf, muss es am ersten Schultag die Ordnungsverfügung des Ordnungsamts der Stadt Rhede in der Schule vorzeigen.

  4. Corona-Infektion bei einer Schülerin/einem Schüler Schritt 1: Bitte informieren Sie die Schule umgehend (02872-910140 oder schulleitung@overbergschulerhede.de). Schritt 2: Die Schulleitung informiert die Eltern der Klasse, das Lehrerkollegium und gegebenenfalls die OGS-Leitung. Schritt 3: Die Schulleitung informiert das Gesundheitsamt und das Schulamt umgehend. Die Verantwortung für das weitere Vorgehen liegt einzig und allein beim Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt legt das weitere Vorgehen fest und die Schulleitung verhält sich entsprechend der Angaben. Wenn ein Kind vom Gesundheitsamt als mögliche Kontaktperson der infizierten Schülerin/des infizierten Schülers in Betracht kommt, wird sich das Gesundheitsamt bei der Familie melden. Es wird vom Gesundheitsamt nicht automatisch eine Quarantäne für die ganze Klasse angeordnet. Es ist auch möglich, dass nur für die unmittelbaren Sitznachbarn des betroffenen Kindes eine Quarantäne sowie eine Corona-Testung durch das Gesundheitsamt angeordnet werden. Die Erfahrungen an anderen Schulen haben gezeigt, dass für Kinder, die eine Maske getragen haben, nicht zwingend eine Quarantäne angeordnet werden muss. Auch, wenn Sie keine Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt erhalten, steht es Ihnen natürlich frei, Ihr Kind freiwillig testen zu lassen und Ihr Kind bis zum Vorliegen des Testergebnisses nicht zur Schule zu schicken. In diesem Fall müssen Sie die Schule, wie auch sonst üblich, informieren. Das Risikoermessen liegt hier auf der Seite der Eltern, nicht auf der Seite der Schule. Auch Lehrerinnen, die sich durch die Situation unmittelbar gefährdet sehen, können auf eigenen Wunsch von der Unterrichtsverpflichtung freigestellt werden, bis ein CoronaTest die Infektion widerlegt hat. Schritt 4: Alle Kinder, die in Quarantäne sind, allerdings keine Krankheitssymptome aufweisen und sich gesund fühlen, nehmen am Distanzunterricht teil. Dazu wendet sich die Klassenlehrerin/Lehrer Ihres Kindes an Sie. Anders als im Lockdown im Frühjahr 2020 ist die Mitarbeit im Distanzlernen seit diesem Schuljahr 2020/2021 verpflichtend und die Leistungen werden bewertet. Sollte ein Kind erkrankt sein, entfällt die Verpflichtung zur Teilnahme am Distanzlernen. Schritt 5: Nach Beendigung der Quarantäne darf das Kind wieder in die Schule gehen. Die Ordnungsverfügung des Ordnungsamts der Stadt Rhede muss am 1. Schultag in der Schule vorgezeigt werden. Hinweis: Das Gesundheitsamt trägt die Verantwortung für das weitere Vorgehen. Die Schule darf niemanden in Quarantäne schicken oder aus der Quarantäne entlassen und auch keine Corona-Testungen anordnen. Dafür ist ausschließlich das Gesundheitsamt zuständig

  5. Quarantäne für eine Lehrerin/Lehrer Sollte sich eine Lehrerin/Lehrer in Quarantäne begeben müssen und nicht erkrankt sein, stellt sie das Material bereit, das im Vertretungsunterricht bearbeitet wird. Da Präsenz- und Distanzunterricht gleichwertig sind, gilt der reguläre Stundenplan auch für den Distanzunterricht. Die Lehrerinnen sind darum zeitlich so erreichbar, wie es im Stundenplan steht. Zu den im Unterricht aufgeführten Zeiten kann sie/er per Videokonferenz mit der Schulklasse in Kontakt bleiben.

  6. Ergänzende Hinweise zum Distanzunterricht Sollte es aufgrund des Pandemie-Geschehens nicht möglich sein, dass Unterricht in Präsenz durchgeführt wird, findet Distanzunterricht statt. Dies kann einzelne Kinder, eine Klasse oder auch die ganze Schule betreffen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaugaben zu machen. Die Leistungen werden beurteilt und mit in die Bewertung einbezogen. Für den Distanzunterricht organisiert die Klassenlehrerin/Lehrer in Absprache mit den Fachlehrerinnen/Lehrern, welche Aufgaben im Distanzlernen zu bearbeiten sind. Anschließend tritt die Klassenlehrerin/Lehrer mit Ihnen in Kontakt, um Absprachen über die folgenden Punkte zu treffen:

    • Wie erhält mein Kind das Arbeitsmaterial? Das Arbeitsmaterial könnte Sie per E-Mail, elternnachrichten.de, per Post oder in Zukunft auch über IServ erreichen oder die Lehrerin/Lehrer bringt es zu Ihnen. Die Klassenlehrerin/Lehrer Ihres Kindes bespricht mit Ihnen, welche Vorgehensweise gewählt werden soll.
    • Wann erhält mein Kind das Arbeitsmaterial? Die Klassenlehrerin/Lehrer nennt Ihnen einen festen Tag, an dem das Arbeitsmaterial bereitgestellt wird.
    • In welchem Umfang wird Arbeitsmaterial bereitgestellt? Der Umfang richtet sich nach der Anzahl der jeweiligen Wochenstunden eines Faches.  Bis wann muss das Material bearbeitet werden? Die Aufgaben einer Woche sollen regelmäßig bearbeitet werden. Weitere Absprachen erfolgen mit der Klassenlehrerin/Lehrer.
    • Gibt die Lehrerin Rückmeldung zu den Arbeitsergebnissen? Die Klassenlehrerin/Lehrer teilt Ihnen mit, auf welchem Weg eine Rückmeldung zu den Arbeitsergebnissen erfolgen wird. Die Arbeitsergebnisse können zum Beispiel in einem Schnellhefter gesammelt werden, der am ersten Schultag mit in die Schule gebracht wird. Es könnte auch verabredet werden, Fotos von bearbeiteten Aufgaben per Mail, elternnachrichten.de oder zukünftig IServ zu verschicken und auf diesem Wege eine Rückmeldung durch die Lehrerinnen/Lehrer zu bekommen. Auch eine Rückmeldung im Telefonat oder im Videochat ist denkbar.
    • Wie behält mein Kind den Kontakt zu den Lehrerinnen/Lehrern?/Wie können Eltern die Lehrerinnen/Lehrer erreichen? Lehrkräfte können ihre Sprechzeiten als Videokonferenz, per E-Mail, elternnachrichten.de, per Telefonat oder in Zukunft auch über den Messenger von IServ anbieten. Auch außerhalb der Stundenplanzeiten ist die Kontaktaufnahme zu den Lehrerinnen/Lehrern auf den üblichen Wegen und zu den verabredeten Zeiten möglich. Die für Ihr Kind und für Sie als Eltern geeignete Vorgehensweise wird in Absprache mit der Klassenlehrerin/Lehrer festgelegt.
    • Werden die Leistungen aus dem Lernen auf Distanz bewertet? Anders als während des Lockdowns im Frühjahr 2020 werden die Leistungen aus dem Distanzlernen nun genauso wie im Präsenzlernen in die Bewertung miteinbezogen. Die Arbeitsergebnisse werden beurteilt. Schriftliche Klassenarbeiten und Tests nach Wiederaufnahme des Präsenzlernens können sich auf Inhalte beziehen, die während des Distanzlernens erarbeitet oder vertieft wurden.
    • Werden schriftliche Klassenarbeiten oder Tests online geschrieben? Klassenarbeiten und Tests werden in der Regel im Präsenzlernen durchgeführt.
    • Welche Rolle hat die Klassenlehrerin/Lehrer? Die Klassenlehrerin/Lehrer ist im Distanzlernen genauso wie im Präsenzlernen die zentrale Anlaufstelle für persönliche Fragen und organisatorische Probleme der Schülerinnen und Schüler und der Eltern. Während einer Quarantäne achtet sie darauf, dass die Schülerinnen und Schüler nicht stärker als im Präsenzunterricht gefordert sind. Sie steht außerdem in Kontakt zu den Fachlehrerinnen und Sonderpädagoginnen der Klasse und trifft Absprachen bezüglich des Arbeitsmaterials und der Aufgaben. Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen zu den Themen COVID-19 und Distanzlernen Antworten auf mögliche Fragen gegeben zu haben.

    Bleiben Sie gesund!

    Herzliche Grüße Das Team der Overbergschule Rhede

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