Maskenpflicht ab dem 2.12

Maskenpflicht

Wiedereinführung der Maskenpflicht


Ab morgen, den 2. Dezember 2021, gilt wieder an allen Schulen des Landes die Maskenpflicht am Sitzplatz.
Das verkündete die Schulministerin Frau Gebauer soeben der Presse.


Die Coronabetreuungsverordnung werde entsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt.

Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen und nicht mehr zusätzlich auf die Sitznachbarn.


Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote.


Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.

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